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Abschlussprüfung 2007

Schriftliche Prüfung

Mündliche Prüfung



Schriftliche Prüfung

In diesen Fächern wird schriftlich geprüft:

Hauptschulabschluss Mittlerer Bildungsabschluss
Deutsch (2,5 Zeitstunden) Deutsch (4 Zeitstunden)
Mathematik (2 Zeitstunden) Mathematik (3 Zeitstunden)
Französisch (2,5 Zeitstunden)

Hauptschulabschluss
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht angefertigten Arbeit je Fach. Für jedes Fach ist ein eigener Prüfungstag vorzusehen.
 
Als Prüfungsaufgaben sind zu bearbeiten:
im Fach Deutsch
eine Arbeit über eine von drei zur Wahl gestellten Aufgaben
(Themen oder sonstige Aufgaben).
 
Bearbeitungszeit: 2 1/2 Zeitstunden
im Fach Mathematik
ein Pflichtteil sowie ein Wahlteil, wobei der Wahlteil etwa ein Drittel der Bearbeitungszeit umfasst.
 
Bearbeitungszeit: zwei Zeitstunden


Mittlerer Bildungsabschluss
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht angefertigten Arbeit je Fach. Für jedes Fach ist ein eigener Prüfungstag vorzusehen.
 
Als Prüfungsaufgaben sind zu bearbeiten:
im Fach Deutsch
eine Arbeit über eines von drei zur Wahl gestellten Themen.
 
Bearbeitungzeit: vier Zeitstunden
im Fach Mathematik
ein Pflichtteil sowie ein Wahlteil, wobei der Wahlteil etwa ein Drittel der Bearbeitungszeit umfasst.
 
Bearbeitungzeit: drei Zeitstunden
im Fach Französisch
ein Hörverstehenstest, ein Leseverstehenstest, ein Brief (lettre dirigée) sowie ein Sprachbausteintest.
 
Gesamtbearbeitungszeit: 2 1/2 Zeitstunden

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Mündliche Prüfung

In diesen Fächern wird mündlich geprüft:

Hauptschulabschluss Mittlerer Bildungsabschluss
Arbeitslehre ein Fach nach Wahl
außer die schriftl. geprüften Fächer, Sport und Wahlpflichtfach
2. Fremdsprache möglich!
freiwillig : zwei weitere Fächer, die im Jahr der Abschlussprüfung unterrichtet wurden freiwillig : zwei weitere Fächer, die im Jahr der Abschlussprüfung unterrichtet wurden

Für die mündliche Prüfung gilt der Grundsatz:
 
"Wie gelernt so geprüft",
 
das heißt: Es wird nur geprüft, was die jeweilige Klasse im Unterricht tatsächlich durchgenommen und vor der Prüfung wiederholt hat.
 
Wer den Hauptschulabschluss oder den mittleren Bildungsabschluss erwirbt, soll auch in der Lage sein, sich darzustellen, frei zu sprechen, zu argumentieren, zu diskutieren, vorzutragen und über etwas zu berichten. Diese Fähigkeiten lassen sich am besten in einer mündlichen Prüfung beweisen. Daher beschränkt sich die Abschlussprüfung nicht allein auf die Beurteilung schriftlicher Leistungen.
 
Jeder Schüler wird in mindestens einem Fach mündlich geprüft.
 
Das Pflichtfach in der mündlichen Prüfung zum Erwerb des Hauptschul=
abschlusses ist Arbeitslehre.
 
In der Prüfung zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses können die Schüler ein Fach wählen.
Allerdings kommen dabei zuerst die bereits schriftlich geprüften Fächer und das Fach Sport nicht in Betracht.
An den Erweiterten Realschulen kann man sich für die 2. Fremdsprache entscheiden, nicht aber für ein anderes Wahlpflichtfach.
 
Darüber hinaus können die Schüler sich freiwillig in zwei weiteren Fächern prüfen lassen. Dabei können sie jedes im Jahr der Abschlussprüfung unterrichtete Fach wählen.
 
Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht möglich.
 
An Stelle dieser mündlichen Prüfung kann man eine besondere Lernleistung einbringen.
 
Das ist zum Beispiel ein umfassender Beitrag aus einem vom Saarland geförderten Wettbewerb oder das Ergebnis eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes. Seinem fachlichen Schwerpunkt entsprechend muss es einem Unterrichtsfach laut Stundentafel zuzuordnen sein. Die besondere Lernleistung ist schriftlich zu dokumentieren; in einem Prüfungsgespräch stellt der Schüler die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schüler - es dürfen bis zu drei sein - beteiligt waren, ist die Bewertung der individuellen Leistung jedes Einzelnen erforderlich.
 
Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss dem Schulleiter rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden; auch muss bei ihm die schriftliche Ausarbeitung eingereicht werden.
 
Diese schriftliche Dokumentation soll 10 bis 15 Seiten umfassen und muss sowohl Angaben zur verwendeten Literatur und zu weiteren Hilfsmitteln als auch eine Erklärung beinhalten, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde. Die besondere Lernleistung muss mit einem betreuenden Lehrer rechtzeitig abgestimmt sein; über das zugeordnete Unterrichtsfach entscheidet der Schulleiter.
 
Zusätzlich kann sich jeder Schüler in einem weiteren Fach zur mündlichen Prüfung melden. Hier kommt jedes Fach in Betracht, auch ein bereits schriftlich geprüftes.
 
Eine solche Meldung kann zum Beispiel nützlich sein, wenn man eine schlechte Endnote vermeiden will oder auch, wenn man zeigen will, dass man in einem Fach besonders leistungsfähig ist. Die Fachlehrer, insbesondere die Klassenlehrer, stehen den Schülern beratend zur Seite.
 
Zusammen mit der Meldung zu dieser Prüfung gibt jeder Schüler - außer in der Fremdsprache und in Mathematik - ein Thema an, auf das sich etwa die Hälfte der Prüfungszeit beziehen soll.
 
Es ist eine Vorbereitungszeit von 10 Minuten vorzusehen. Erst danach beginnt die eigentliche Prüfung. Sie dauert eine Viertelstunde.
 
Umfasst sie auch praktische Elemente wie in Arbeitslehre, einigen Wahlpflichtfächern, Bildender Kunst, Musik und Sport, kann sie bis zu drei Zeitstunden dauern; hinzu kommt eine angemessene Vorbereitungszeit.

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