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Kooperationsvereinbarung mit Anterist und Schneider

zwischen Anterist + Schneider
Automotive Service GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 21,
66793 Saarwellingen
(im Folgenden: Unternehmen)

und der Erweiterte Realschule Saarwellingen
Schulzentrum
66793 Saarwellingen
(im Folgenden: Schule)

 


Die Schule und das Unternehmen treffen folgende Vereinbarung bezüglich ihrer zukünftigen Zusammenarbeit:

Präambel
Vor dem Hintergrund immer vielfältigerer Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten und steigender Anforderungen von Unternehmen an Schulabgänger, ist es notwendig, frühzeitig den Prozess der Berufsorientierung an Schulen zu stärken. Die individuelle Ausbildung von Kompetenzen zur Selbsteinschätzung, das Kennenlernen des beruflichen Alltags und die frühzeitige Vernetzung sind Themen, die durch Schulkooperation unterstützt werden sollen. Zur nachhaltigen Implementierung beruflichen Wissens an Schulen müssen Lehrer und Lehrerinnen gezielt eingebunden werden.
 
Die Deutsche Bahn AG ist das größte europäische Verkehrsunternehmen und einer der größten Arbeitgeber Deutschlands. Es werden aktuell ca. 8100 junge Menschen in über 25 Berufen ausgebildet. Darüber hinaus bietet die Deutsche Bahn AG Abiturienten ein duales Studium in verschiedenen Fachrichtungen an. Durch die Integration des Logistikdienstleiters Schenker und die damit einhergehende Internationalisierung des DB Konzerns, eröffnen sich neue Perspektiven für Mitarbeiter außerhalb Deutschlands. Diese berufliche Welten mit ihren Perspektiven werden über die Kooperation den Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht.
 

1.

Ziele und Inhalte der Partnerschaft

1.1
Durch die angestrebte bzw. weiterzuentwickelnde Kooperation der Schule und des Unternehmens soll eine konstruktive, ungezwungene Partnerschaft entstehen, die sich in ihren Aktionen und Aktivitäten an den Möglichkeiten der jeweils Beteiligten orientiert. Die nachstehend festgehaltenen Kooperationsaktivitäten haben- unabhängig vom formulierten Verbindlichkeitsgrad- den Stellenwert von Absichtserklärungen. Ein Rechtsanspruch auf Erfüllung besteht für keine der beiden Seiten.
 
1.2
Die Ziele der Partnerschaft bestehen darin, Schüler/innen eine angemessene Praxisbegegnung zu ermöglichen und ein realistisches Urteilsvermögen über Arbeitsplatzbedingungen und Qualifikationsanforderungen zu entwickeln. Die Jugendlichen sollen bei ihrem Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt unterstützt uns somit soll deren Lern-, Berufs- und Lebenssituation verbessert werden.
 
1.3
Die Schule und das Unternehmen entwickeln im Rahmen ihrer Möglichkeiten verschiedene Formen der Kommunikation und Kooperation, die das Interesse der Schüler/innen und Lehrkräfte an ökonomischen Fragestellungen wecken und weiter ausbauen soll. Die Unterrichtsinhalte sollen durch die engen Kontakte zu den Unternehmen einen stärkeren Realitätsbezug erhalten und weiterentwickelt werden. Dies kann auch zu einer Weiterentwicklung der Schule im Rahmen ihres Schulprofis führen.
 
1.4
Das Unternehmen soll den Schüler/innen im Verlauf ihrer Schullaufbahn als Modell der unternehmerischen Arbeitswelt in verschiedenen Jahrgangsstufen und in unterschiedlichen Fächern begegnen. Weitere wesentliche Zielsetzungen sind durch die Begriffe „Berufsorientierung- und Berufsweltorientierung“, „Schulprofibildung und Schulentwicklung“, „Praxis und Handlungsorientierung“ und „Persönlichkeitsentwicklung“.
 

2.

Rahmenvereinbarung und Einhaltung rechtlicher Bestimmungen

2.1
Die Laufzeit für diese Vereinbarung beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der austritt aus der Partnerschaft nicht durch schriftliche Erklärung den Parteien bekannt gegeben wurde. Zwischen den Kooperationspartnern besteht Einigkeit, dass diese und die nachfolgende Vereinbarungen auf eine langfristige Kooperationsentwicklung ausgerichtet sind.
 
2.2
Die Bestimmungen und Richtlinien für die Schulen des Saarlandes sowie die Richtlinien des Unternehmens werden von beiden Seiten beachtet und eingehalten. Die Schule weist die an den Aktivitäten beteiligten Schüler/innen auf die betrieblichen Regelungen hin. Dies gilt insbes. für die Einhaltung der Betriebsordnung in der jeweils aktuellen Version (vlg. Anlage 1).
 
2.3
Die Schule sorgt für das Vorliegen der Einverständniserklärung zur Verwendung und Veröffentlichung der Fotos von Schüler/innen, die an den Aktivitäten beteiligt sind bzw. gibt eigeninitiativ und unverzüglich die Namen der Schüler/innen bekannt, die nicht mit der Verwendung ihrer Fotos einverstanden sind.
 

3.

Kooperationsvorhaben im Detail

3.1
Die konkreten Kooperationsvorhaben für das Schuljahr 2008/09 sind dieser Vereinbarung als Anlage (vgl. Anlage 2) beigefügt und werden jeweils vor Ablauf des Schuljahres für das Folgejahr aktualisiert und schriftlich festgelegt. Die Partner verständigen sich darüber, wie sie die Vereinbarungen in die Praxis umsetzen.
 
3.2
Die Partner sind frei, weitere über die unten beschriebenen Aktivitäten hinausgehende Abmachungen zu treffen.
 

4.

Öffentlichkeitsarbeit

4.1
Die Schule und das Unternehmen unterstützen sich gegenseitig bei besonderen öffentlichkeitswirksamen Anlässen. Sie verfolgen gemeinsam abgestimmte Präsentationsstrategien.
 
4.2
Berichte über realisierte Aktivitäten, die für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden, werden von den Partnern miteinander abgestimmt. Die beiderseitige Zustimmung erfolgt schriftlich, ein formloses Schreiben, auch per Mail ist ausreichend. Für die Verwendung bereits abgestimmte Bereiche reicht die Information des Partners aus.
 

5.

Organisatorisches

5.1
Von beiden Parteien wird jeweils mindestens ein/e feste/r Ansprechpartner/in benannt, der/die verantwortlich ist für die Koordinierung und Umsetzung der Aktivitäten. Die Ansprechpartner treffen sich in regelmäßigen Zeitabständen und nach Bedarf (vgl. Anlage 3).
 
Saarbrücken, 22.01.2009
 
unterschrieben von Otmar Woll (Schulleiter der ERS Saarwellingen)
Peter Maas (Geschäftsführer von Anterist + Schneider)
Sabine Lauer (Geschäftsführung von Alwis e.V.)
 

Anlage 1

Betriebsordnung


 
Die Betriebsordnungen der Betriebe gelten sinngemäß für die Schüler und Schülerinnen der GS Sulzbachtal , sofern sie im Unternehmen für Praktika, Trainings o.ä. eingesetzt sind:
 

 

Anlage 2

Kooperationsvorhaben für das Schuljahr 2008/2009


 
1.
Gemeinsame Teilnahme am Aktionstag „Der Weg in die Ausbildung“ im November 2009:

Anmerkung: das genaue Angebot und die Planung des Aktionstages werden abgestimmt, sobald der Termin bekannt gegeben wird (voraussichtl. im Frühjahr 2009). Die Anmeldung zur Teilnahme beim Ministerium für Wirtschaft erfolgt durch die Schule.
 
2.
Gestaltung von Bewerbetrainings durch das Unternehmen

a) Impulse für die Bewerbung und das Bewerbungsverfahren
b) Simulation eines Auswahlssverfahrens mit Einstellungstest und/oder Bewerbungsgespräch

Anmerkung: Allgemein eignen sich Termine im Februar für die Klassenstufen 8 und 9, ggf. im Sommer für die Klassenstufe 8. Für konkrete Terminabsprachen wird die Schule auf das Unternehmen zugehen.
 
3.
Mitgestaltung der pädagogischen Tage der Schule durch das Unternehmen

Anmerkung: Interessant sind Themen wie Recruitingprozess, Ausbildungsmethodik oder Unterstüzung bei der Schulprofilentwicklung u.ä. Die nähere Abstimmung erfolgt, wenn die Termine feststehen.
 
4.
Möglichkeit für Schülerpraktika

Anmerkung: Die Bewerbungen (mit Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnissen) sollen direkt über die Schule einer Bewerbungsempfehlung abgegeben werden. Die Möglichkeiten zu Feedback für die Schüler/innen besteht. Möglich sind Praktika ganzjährig.
 
5.
Vorstellung und Infos zu den Ausbildungsberufen durch Mitarbeiter und/oder Auszubildende des Unternehmens

Anmerkung: Geplant ist die vorstellend im Rahmen eines Berufsinformationstages, der Termin wird von der Schule bekannt gegeben.
 
6.
Möglichkeit zu Betreibsbesichtigungen für Schuler/innen

Anmerkungen: Geplant ist die Vorstellung im Rahmen eines Berufsinformationstages, der Termin wird von der Schule bekannt gegeben.
 
7.
Trainingseinheiten für Lehrer/innen

Anmerkung: gewünscht sind insbes. Themen wie Recruitingprozess oder Präsentationstechniken. Die Abstimmung erflogt auf konkrete Anfrage der Schule.
 
8.
Schülerinformationen

Anmerkung: Die Schule berät ihre Schüler und Schülerinnen über Chancen und Möglichkeiten, die ihnen die Kooperation mit Anterist + Schneider bietet.
 

Anlage 3

Ansprechpartner und regelmäßige Treffen


 
Ansprechpartner:
Anterist + Schneider GmbH:
Klaus Jahn
Am Felsbrunnen
66119 Saarbrücken-Güdingen

Tel: +49 681 8703 241
Fax: +49 681 8703 524
Mail: kjahn@anterist-schneider.com
Home: www.anterist-schnieder.com

 
Erweiterte Realschule Saarwellingen:
Otmar Woll
Werner Braun
Schulzentrum
66793 Saarwellingen

Tel: 06838-90060
Fax: 06838-900620
Mail: allgemein: ERS.Saarwellingen@t-online.de
Werner Braun: ERSSWWB@gmx.de
Home: www. ers-saarwellingen .de

 

Regelmäßige Treffen:

Im zweimonatigen Rhythmus finden Termine für eine regelmäßigen Austausch zwischen den Hauptansprechpartnern statt.
 

 

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